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   VG Bremen, 19.06.2013 - 1 K 417/10   

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VG Bremen, 19.06.2013 - 1 K 417/10 (https://dejure.org/2013,22625)
VG Bremen, Entscheidung vom 19.06.2013 - 1 K 417/10 (https://dejure.org/2013,22625)
VG Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 1 K 417/10 (https://dejure.org/2013,22625)
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

    Der Normgeber kann das Maß des enttäuschten Vertrauens insbesondere dadurch abmildern - sodass die Abwägung zugunsten seiner Regelungen ausfällt -, indem er vertrauensschützende Maßnahmen vorsieht wie beispielsweise eine Übergangsvorschrift (zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 6 BN 2.20 - juris Rn. 9 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 2 MN 379/19 - juris Rn. 28 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 - juris Rn. 41 ff.; VG Bremen, Urteil vom 19. Juni 2013 - 1 K 417/10 - juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 13. Juni 2008 - 12 A 483.07 - juris Rn. 17 ff.; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 66).

    Je frühzeitiger die Prüflinge Kenntnis von einer Veränderung der Prüfungsbedingungen haben, umso weniger schutzwürdig ist ihr Vertrauen auf einen unveränderten Fortbestand des zuvor geltenden Prüfungsrechts und umso eher kann der Normgeber auf vertrauensschützende Maßnahmen verzichten (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 29. April 2004 - 7 N 02.2640 - juris Rn. 20; VG Bremen, Urteil vom 19. Juni 2013 - 1 K 417/10 - juris Rn. 30).

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